Im Artikel 24 der Verfassung von 2014 wird die „Glaubens- und Religionsfreiheit“ zugesichert. Jeder hat das Recht, „einer beliebigen Religion anzugehören oder auch keiner Religion“. „Vor dem Gesetz sind alle Religionen gleich.“ „Der Staat respektiert und schützt die Glaubens- und Religionsfreiheit.“ Allerdings darf dieses Grundrecht nicht missbraucht werden, „um gegen andere Gesetze zu verstoßen“. Die Kontrolle und Steuerung der Religionsgemeinschaften auf allen Ebenen erfolgt über die „Büros für religiöse Angelegenheiten“, die zur Verwaltungsstruktur der „Vaterländischen Front“ gehören. Den rechtlichen Rahmen dazu bildet ein Religionsgesetz, die „Verordnung über Religion und Glauben“, die es seit 2004 gibt. Am 1. Januar 2018 trat eine neue Fassung dieses Gesetzes in Kraft. Im Mai 2015 war der Entwurf dieser Neufassung unter anderem der katholischen Kirche zur Stellungnahme vorgelegt worden. Dieser Vorgang war eine Neuerung in Vietnam, solch ein Vorgehen hatte es zuvor nicht gegeben. Die Stellungnahme der katholischen Kirche zu dem Gesetzentwurf fiel allerdings sehr kritisch aus. In dieser Form verstoße der Gesetzentwurf gegen internationale Standards der Religionsfreiheit und auch gegen die vietnamesische Verfassung. Im Oktober 2015 wurde der Gesetzentwurf dann in erster Lesung von der Nationalversammlung beraten. Danach gab es einige Änderungen, teils zum Besseren, teils zum Schlechteren für die Religionsgemeinschaften. Im November 2016 wurde das Gesetz dann in seiner endgültigen Fassung von der Nationalversammlung verabschiedet. In einer Stellungnahme gestand die katholische Bischofskonferenz zu, dass das Gesetz in der neuen Fassung zwar durchaus einige „innovative und positive Aspekte“ habe. Allerdings gebe es auch „viele Punkte, die uns beunruhigen und alarmieren“. Das neue Gesetz enthalte „Mehrdeutigkeiten und Widersprüche“, was zu sehr willkürlichen Entscheidungen führen könne. Auch erlaube das Gesetz zahlreiche Möglichkeiten der „Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften“ und der „strengen Kontrolle ihrer Aktivitäten“. Nach Einschätzung der katholischen Vietnam 238 Bischöfe hat die kommunistische Regierung ein unzulängliches Verständnis für die Rolle der Religion und der Religionsgemeinschaften: „Die Regierung betrachtet die Religionsgemeinschaften lediglich als politische Organisationen, manchmal auch als oppositionelle Kräfte. Pastorale Aktivitäten im Bereich der Caritas, der Gesundheit oder im Bildungswesen werden nicht angemessen bewertet und pastorale Aktivitäten werden geächtet.“
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