Religiöse Gemeinschaften auf Kuba müssen sich staatlich registrieren lassen. Die Registrierung erfolgt in einem aufwendigen Verfahren beim Justizministerium. Nur staatlich registrierte religiöse Gemeinschaften dürfen ihr religiöses Leben praktizieren, also insbesondere ihre Gottesdienste feiern. Alle religiösen Aktivitäten, die über den gewöhnlichen regelmäßigen Gottesdienst hinausgehen, müssen zuvor von den zuständigen lokalen Behörden genehmigt werden: also etwa Gebetsveranstaltungen außerhalb der gewöhnlichen Gebetsstätten, Prozessionen, Reparaturen an oder der Neubau von Gebetsstätten und Versammlungsräumen, der Import von religiöser Literatur aus dem Ausland, der Empfang von ausländischen Besuchern oder die Reise ins Ausland für religiöse Zwecke. In vielen Fällen ist der Staat dabei aber sehr restriktiv und verweigert die entsprechenden Genehmigungen, etwa für Auslandsreisen oder für den Besuch von ausländischen Gästen. Auch der Zugang zu den Medien unterliegt weiterhin starken Beschränkungen. Wer sich den strengen staatlichen Kontrollen entzieht, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Religiöse Führer, die sich der Kooperation mit dem Staat verweigern und der rigiden staatlichen Kontrolle und staatlichen Einmischung in die inneren Angelegenheiten ihrer Religionsgemeinschaft entziehen wollen, werden vom Staat schikaniert und unter Druck gesetzt. Das geht bis hin zu Verhaftungen und Gefängnisstrafen. Gläubige erleben immer noch Benachteiligungen am Arbeitsplatz, vermutlich wegen ihres christlichen Bekenntnisses. Bis heute gibt es noch keinen wirklichen Durchbruch bei der Rückgabe ehemaliger kirchlicher Gebäude, die der Staat vor vier Jahrzehnten beschlagnahmt hat.
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