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22. August: UN-Gedenktag für Opfer religiöser Verfolgung

22. August: UN-Gedenktag für Opfer religiöser Verfolgung

Von KIRCHE IN NOT inspirierte Initiative

13.09.2019 aktuelles
„Der neue Gedenktag für die Opfer religiöser Verfolgung ist ein wichtiger Schritt, um verfolgten Christen künftig mehr Gehör zu verschaffen“, resümiert Dr. Thomas Heine-Geldern.

 

Der Geschäftsführende Präsident von KIRCHE IN NOT zeigt sich zufrieden, dass 2019 der 22. August erstmals als „Internationaler Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalt aufgrund von Religion oder Glauben“ begangen werden kann. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte im Mai eine entsprechende Resolution verabschiedet.

Die Anwältin und Autorin Ewelina Ochab ergriff im September 2017 nach einer von KIRCHE IN NOT veranstalteten internationalen Konferenz in Rom die Initiative, um die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft auf Verletzungen der Religionsfreiheit zu lenken.

Trauer und Entsetzen bei der Beisetzung der Opfer eines Anschlags auf eine Kirche am 12. Mai in Burkina Faso.
Albert Malcolm Kardinal Ranjith, Erzbischof von Colombo, tröstet einen Mann, der einen Angehörigen bei den Anschlägen an Ostern 2019 in Sri Lanka verloren hat (Foto: Roshan Pradeep & T Sunil).
Seitdem sprach sie auf vielen Konferenzen, um ein Netzwerk aus Unterstützern zu bilden. Der Resolutionsvorschlag wurde schließlich von Polen in die UN-Vollversammlung eingebracht. Die USA, Kanada, Brasilien, Ägypten, Irak, Jordanien, Nigeria und Pakistan hatten den Vorschlag unterstützt. „Es war ein langer Prozess mit vielen Beteiligten, aber KIRCHE IN NOT war die Inspiration dafür“, sagte Ochab.

 

„Christen am stärksten verfolgt”

„Als Organisation, die sich seit über 70 Jahren für notleidende Christen einsetzt, freuen wir uns von KIRCHE IN NOT sehr, dass die Vereinten Nationen diesen Tag anerkannt haben. Das war ein überfälliger Schritt“, sagte Heine-Geldern. „Allen Glaubensgemeinschaften widerfährt regelmäßig Gewalt. Doch internationale Berichte zur Religionsfreiheit bestätigen leider immer wieder, dass Christen am stärksten verfolgt werden.“

Dr. Thomas Heine-Geldern, Geschäftsführender Präsident von KIRCHE IN NOT.(Foto: Wlodzimierz Redzioch).
Allein in den letzten fünf Jahren habe es zwei Fälle von Völkermord an religiösen Minderheiten gegeben: im Irak und in Syrien durch die Truppen des sogenannten „Islamischen Staates“ an Christen, Jesiden und anderen religiösen Gruppen sowie an der muslimischen Minderheit der Rohingya in Myanmar. Hinzu kämen die systematisch organisierten Gräueltaten, denen zunehmend insbesondere Christen in Afrika zum Opfer fallen, so Heine-Geldern.

 

Völkermord an religiösen Minderheiten

Der Präsident von KIRCHE IN NOT sieht den neuen Gedenktag als wichtigen Meilenstein, der aber nur ein erster Schritt sein dürfe: „Der 22. August darf nicht Selbstzweck sein, sondern muss einen Prozess anstoßen, der die internationale Gemeinschaft zu einem koordinierten Aktionsplan bewegt, um religiöse Verfolgung zu beenden und künftig zu verhindern.

- Dr. Thomas Heine-Geldern, Geschäftsführender Präsident von KIRCHE IN NOT.
Es ist eigentlich die Pflicht der Vereinten Nationen, der Regierungen und politischen Akteure dem Menschenrecht auf Religionsfreiheit Geltung zu verschaffen. Dem symbolischen Tag müssen jetzt Taten folgen.“
Eine von Boko Haram zerstörte Kirche in Nigeria.
Ein notwendiges Instrument sei unter anderem die Einrichtung einer UN-Plattform, um den Austausch mit Vertretern der verfolgten religiösen Gruppen zu fördern, erklärte Heine-Geldern. Zudem müssten die Vereinten Nationen auf die Einrichtung eines internationalen Tribunals für Gewaltakte hinarbeiten, die sich gegen Gläubige richten.

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