Alle Entscheidungen des höchsten irakischen Gerichts würden dann die Zustimmung von mindestens drei der islamischen Gelehrten erfordern.
„Aktuell hoffe ich immer, dass bei einem verhandelten Fall am Bundesgerichtshof den Menschenrechten und der Demokratie Vorrang eingeräumt werden“, sagte Yako. „Wenn jedoch islamische Rechtsgelehrte im Gerichtshof Sitz und Stimme erhalten, haben wir keine Chance, dass diese Werte jemals wieder Priorität bekommen.“
Schon jetzt würden religiöse Minderheiten als Bürger zweiter Klasse behandelt, obwohl sie seit Jahrhunderten zur irakischen Gesellschaft gehören. So verbieten die aktuellen Gesetze, dass Muslime zum Christentum konvertieren – umgekehrt sei dies jedoch erlaubt. Ebenso dürfen christliche Männer keine muslimische Frau heiraten, ohne zum Islam zu konvertieren.
So sieht dies offenbar auch der ranghöchste irakische Geistliche, Louis Raphael Kardinal Sako, Oberhaupt der chaldäisch-katholischen Kirche. In einem Brief an den Parlamentspräsidenten zeigte er sich verwundert darüber, dass die Gesetzesänderung ausgerechnet „nach all dem Leid, das wir Christen durch Terror, Vertreibung, Plünderung, Mord und Raub unseres Eigentums erlitten haben“, vorgeschlagen werde. Die Justizreform gefährde die Zukunft der Christen im Irak, indem das islamische Recht auch auf sie angewendet würde, zum Beispiel in Erbschaftsangelegenheiten.
Sollten Parlament und Regierung das neue Justizgesetz annehmen, erklärte Rechtsexpertin Muna Yako gegenüber KIRCHE IN NOT, habe sie „keine Hoffnung mehr“ für Christen, Jesiden und andere religiöse Minderheiten im Irak: „Ich befürchte, dass dann noch mehr Christen den Irak verlassen. Wir werden dann nur noch Geschichte sein.“
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